Die pauschaldotierte Unterstützungskasse einfach erklärt

Mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse investiert der Arbeitgeber in die Zukunft des Unternehmens und seiner Mitarbeiter!

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse einfach erklärt

Was gut ist, setzt sich durch. Und was langfristig Erfolg verspricht, bleibt auch bestehen.

Als älteste der fünf anerkannten Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge erfüllt die Unterstützungskasse genau diese Voraussetzungen. Und hier sollten Sie
die Chancen der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung muss auf die Anforderungen des Unternehmens abgestellt werden. Dann können auch die Ziele aus personalpolitischer, betriebswirtschaftlicher und finanzierungstechnischer Sicht erreicht werden. Das Nutzen vorhandener Gestaltungsfreiräume kann dem Unternehmen die Unabhängigkeit verschaffen, die es aus unternehmerischer Sicht für eine zukunftsorientierte Positionierung im Markt benötigt.

Die Gründung der ältesten Unterstützungskassen, ein historischer Überblick:

  • Krupp 1858
  • Dyckerhoff 1864
  • BASF 1879
  • Hoechst 1882
  • SIEMENS 1872
  • Deichmann 1971
  • Gruppenunterstützungskasse Elbe-Elster-Spree e.V. 2020

Betriebliche Altersversorgung bedeutet bei diesen Großunternehmen Kapitalerhaltung und Stärkung der Innenfinanzierungskraft. Die Betriebe sind damit von den
Banken unabhängiger und bilanzpolitisch beweglicher. Und genau von diesem altbewährten System können auch kleine und mittelständische Unternehmen proftieren!

Was ist eine Unterstützungskasse?

Gemäß § 1b Abs. 4 BetrAVG ist eine Unterstützungskasse eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtsfähige Versorgungseinrichtung, welche die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls deren Hinterbliebene in dessen Auftrag durchführt.

Welche Rechtsform hat eine Unterstützungskasse?

Die U-Kasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung organisiert sein.

Unterliegt die Unterstützungkasse der Versicherungsaufsicht?

Nein. Da auf die Leistungen der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch gewährt wird, unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Anlage ihres Vermögens „frei“. Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen ist es ein übliches Modell, die Zuwendungen zum Aufbau der Versorgung beim Arbeitgeber (im Trägerunternehmen) frei zu investieren (Innenfinanzierung). Bei rückgedeckten Unterstützungskassen werden die vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungen in der Regel vollständig (kongruent) durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt.

Es ist daher kaum verwunderlich, dass Traditionsbetriebe wie Siemens (1872), Krupp (1858), BASF (1879), Hoechst (1882) oder auch Dyckerhoff (1864) dieses sinnvolle Werkzeug für die finanzielle Versorgung ihrer Pensionäre bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzten und es bis heute von vielen Unternehmen genutzt wird. Neben der überdurchschnittlichen Sicherheit für die Beschäftigten (Arbeiter und Angestellte erhalten auf das angesparte Kapital eine bis zu 3-prozentige Verzinsung pro Jahr und sind gegen den Verlust ihrer Einlagen im Falle einer Unternehmensinsolvenz über den Pensionssicherungsverein abgesichert) bietet die Unterstützungskasse auch dem Unternehmen selbst wichtige Vorteile. So lässt sich die Unterstützungskasse wie eine "firmeneigene Bank", durch Ihr eigenes Versorgungswerk, nutzen. Betriebskapital kann dadurch für interne Finanzierungen genutzt und auf diese Weise zusätzliche Liquidität geschaffen werden.

Unterstützungskasse - nicht nur für Großunternehmen geeignet

Hervorragende Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlicher Liquidität

Da Unterstützungskassen grundsätzlich unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Finanzinstituten funktionieren, bieten sie den beteiligten Firmen eine hervorragende Möglichkeit, sich im Rahmen der sogenannten pauschaldotierten Unterstützungskasse eine "Unternehmenseigene Bank" zu schaffen und neue Wege zur Gewinnung von Liquidität zu eröffnen. So bleiben etwa die anfallenden Gewinne aus dem Versorgungswerk der Unterstützungskasse beim Unternehmen selbst. Sie sind - solange sie sich in der Unterstützungskasse befinden - steuerfrei und tauchen in der Unternehmensbilanz nicht auf. Außerdem können Firmen durch die Inanspruchnahme des Instruments der Unterstützungskassen ihren langfristigen Fach- und Führungskräftebedarf erfolgreich decken, da insbesondere diejenigen Beschäftigen von dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge profitieren, die dem jeweiligen Unternehmen über viele Jahre die Treue halten.

Bei den Unterstützungskassen als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge erfolgt die Beitragszahlung sowohl der Arbeitgeberzuwendungen als auch der Arbeitnehmerbeiträge über die Entgeltumwandlung. Ausgezahlt wird das angesparte Guthaben später entweder als lebenslange Rente oder in Form einer Einmalzahlung. Kombination aus diesen beiden Auszahlungsvarianten sind ebenfalls möglich. Für die Beschäftigten reduziert sich nicht nur die monatliche Lohnsteuer, sondern es fallen auch geringere Sozialabgaben an. Für den Arbeitgeber wiederum lassen sich die von ihm geleisteten Zuwendungen als Betriebsausgabe absetzen. Zudem verringern sich die jeweiligen Lohnnebenkosten. Im Regelfall ist gegen Zahlung eines entsprechenden Aufpreises ferner eine Absicherung bei erlittener Invalidität oder im Todesfall möglich. Zwar ist eine Kündigung des Vertrages nicht vorgesehen, eine Mitnahme zu einem neuen Arbeitgeber ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen durchführbar.

In deutschen Großunternehmen und in Betrieben des gehobenen Mittelstandes gilt die Unterstützungskasse als beliebtes und gern genutztes Instrument für die betriebliche Altersvorsorge. Dies hängt nicht zuletzt mit der Tatsache zusammen, dass insbesondere in Phasen einer wirtschaftlichen Rezession hiermit eine vernünftige Geschäftspolitik innerhalb des Unternehmens betrieben werden kann und sich zugleich steuerliche Vorteile ergeben. Sehr lukrativ ist die Unterstützungskasse auch deshalb, weil das angesammelte Kapital weder den Beschränkungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) unterliegt. Unternehmen können das Geld also nach verschiedenen individuellen Vorstellungen und Anforderungen anlegen oder investieren.

Leider ist es für kleinere Unternehmen oft nicht einfach, die vielen Vorteile zu nutzen, die das System der Unterstützungskasse bietet. Grund hierfür sind in aller Regel mangelndes Fachwissen und das Fehlen einer unternehmenseigenen Abteilung zur Führung und Betreuung der Unterstützungskasse. Genau an dieser Stelle kommen die Beratungsleistungen der modernen Gruppenunterstützungskasse ins Spiel. Bei einer Gruppenunterstützungskasse handelt es sich ebenfalls um eine Unterstützungskasse. Allerdings organisiert diese die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten nicht nur für einen einzigen Arbeitgeber, sondern gleich für mehrere Firmen. Die einzelnen Arbeitgeber fungieren hier als gemeinsame Trägerunternehmen der Kasse. Hieraus ergibt sich eine effiziente Möglichkeit, die Vorteile der Unterstützungskasse auch als kleines oder mittelständisches Unternehmen zu nutzen.

Die von Versicherungen freien Unterstützungskassen bieten Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Rahmen der sogenannten pauschaldotierten Unterstützungskasse Ihre eigene Bank zu schaffen.

Unsere Dienstleistungen für Sie

  • Betriebliche Altersversorgung, Planung, Einrichtung, Begleitung und Verwaltung
  • Durchführung von Versorgungssystemen inkl. Unterstützungskassen
  • Betriebswirtschaftliche und versicherungsmathematische Gutachten für
  • die Bilanz, Bewertungen und Vorausberechnungen
  • Pensionszusagen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Gutachten
  • und Optimierungsvorschläge
  • Überführung von Versorgungsverpflichtungen insbesondere Pensionszusagen
  • Begutachtung und Neuordnung bestehender Versicherungslösungen
  • Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung, Vergleichsvorschläge
  • Einrichtung von Lebensarbeitzeitmodell, arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert
  • Verwaltung sämtlicher Versorgungssysteme

Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wirkungsvoll verbessern

Fehlende Liquidität ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Dauerthema in den Chefetagen vieler kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Da die pauschaldotierte Unterstützungskasse hinsichtlich der Anlage bzw. der Verwendung des Vermögens frei bleibt, kann sie die vom Trägerunternehmen geleisteten Zuwendungen problemlos im Rahmen eines Darlehens an das Unternehmen ausreichen. Auf diese Weise kommt es zu einer Liquiditätserhöhung und die wirtschaftliche Situation des Betriebes kann wirkungsvoll verbessert werden (Unsere langjährigen Erfahrungen).

So arbeitet Ihr Geld

Das Geld liegt sicher auf dem Firmenkonto und Sie bestimmen mit dem Fachberater die Anlagestrategie. Sachwert schlägt Geldwert. Der Treuhänder sichert auf Wunsch die Wertguthaben gegen Insolvenz des Unternehmens. Die Unterstützungskasse meldet den jährlichen Wertzuwachs.

Gesamtbetrachtung der wesentlichen Auswirkungen im Unternehmen

  • Liquidität ohne Fremdkapital ... denn das Unternehmen gibt sein Geld nicht aus der Hand
  • Zusätzliche Erträge ... da das Unternehmen mit seinem Kapital arbeitet
  • Fluktuationsgewinne ... werden gemeinsam im Betrieb erwirtschaftet
  • Immense Steuervorteile ... durch Steuerbefreiung und steuerlich anerkannte Betriebsausgaben
  • Hohe Flexibilität ... da das Kapitalmanagement Chefsache des Unternehmens bleibt
  • Bilanzneutralität ... die den Unternehmenswert steigert
  • Basel II ... als die unternehmerische Antwort
  • Qualifizierte Mitarbeiter ... sichern das Know how
  • Und ... kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand!


Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der pauschaldotierten Unterstüzungskasse.

Sommerhilfswerk

Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner
aus Schwarzheide in den Themenbereichen
Auslagerung von Pensionszusagen, versicherungsfreie betriebliche Altersvorsorge und Edelmetalle.

Meine Idee, ich mache für Sie vieles möglich. Ihre Wünsche und Vorstellungen stehen dabei im Vordergrund und das seit vielen Jahren.

Kontakt zu mir

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Markus Sommer

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