Vergleichen Sie die Versicherungslösung mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse! Die Vorteile bei der U-Kasse liegen auf der Hand - mehr Liquidität und geringere Haftung!
Der Leistungsvergleich von einer Direktversicherung (Lebensversicherung) - Unterstützungskasse
Mit einer Versicherung haben Sie als Unternehmer einen Liquiditätsabfluss, enorme versteckte Kosten und eine Haftungsfalle im Unternehmen
Nachteile einer Direktversicherung (Lebensversicherung)
Die Direktversicherung (Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung) muss ihre Kapitalanlage nach dem VAG ausrichten, das besagt, dass der Deckungsstock so angelegt sein muss, dass die Gesellschaft aus ihren laufenden Einnahmen und den Kapitalanlagen die täglich fälligen Zahlungen leisten kann. Circa 60 % werden deshalb in liquiden oder liquiditätsnahen Anlagen gehalten und erwirtschaften bei einem normalen Verlauf der Zinsstrukturkurve einen relativ niedrigen Ertrag.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse betreibt den Risikoausgleich über den Zeitablauf vertikal
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse muss ihr Kapital so anlegen, dass sie die zukünftigen Verpflichtungen für die einzelnen, unterschiedlich alten Mitarbeiter erfüllen kann. Sie wird ihr Kapital entsprechend der oben genannten Zinsstrukturkurve langfristig investieren und somit die Finanzmärkte in ihrer Leistungsfähigkeit als institutioneller Anleger optimal ausschöpfen.
Die Direktversicherung (Lebensversicherung) baut ihren Deckungsstock durch ratierliche, langfristige Prämien auf. Die Unterstützungskasse erhält vom Unternehmen die Dotierungen (Einzahlungen) relativ schnell am Anfang; in der Regel innerhalb von ca. 8 Jahren, d.h. wie bei einer Einmalanlage; sie erzielt damit rein finanzmathematisch bei gleichem Zinssatz ein ca. doppelt so hohes Endkapital wie eine ratierliche Anlage. Im Rentenalter kann das Trägerunternehmen das gegebenenfalls fehlende Deckungskapital steuerwirksam nachdotieren.
Die Direktversicherung (Lebensversicherung) hat (siehe Vergleich) zwei entscheidende Kosten-Nachteile
- ihre Kosten müssen höher sein als die einer Unterstützungskasse und
- alle Kosten, ob für Vertrieb, Einrichtung, Verwaltung usw. sind im Vertrag versteckt und können steuerlich somit nicht als Betriebsausgaben „abgesetzt“ werden.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (UK) 4d Abs. 1 Nr. 1a+b EStG
Die Vertragsverhältnisse
Betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber finanziert werden oder bei Entgeltumwandlung auch durch den Arbeitnehmer selbst. Bei den meisten Angeboten am Markt wird das Geld einem externen Träger, meist einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung (LV), übergeben. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer haben Kenntnis über – oder gar Einfluss auf – die Prozesse, die in der Lebensversicherung ablaufen. Das Geld wird überwiesen und bleibt bei der Versicherung bis zur (hoffentlich in versprochener Höhe) erfolgenden Auszahlung. Erfolgt diese nicht in voller Höhe, haftet der Unternehmer - siehe Praxisbeispiel Nummer Zwei.
Durch eine pauschaldotierte Unterstützungskasse entsteht ein echter Akkord (Dreiklang) zwischen dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern und der Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse wird integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik. Alle Prozesse die dort ablaufen sind für das Unternehmen transparent. Das Unternehmen hat zu jeder Zeit Kenntnis über – und Einfluss auf die Entscheidungen, die vom Vorstand der Unterstützungskasse getroffen werden. Unterstützungskasse einfach erklärt zeigt wie es geht.
Alle finanziellen Transaktionen im Rahmen der Finanzierung der Unterstützungskasse Dotierung, PSV Beiträge, Verwaltungskosten Unterstützungskasse und bAV-Beratungshonorare werden vom Unternehmen getragen und sind für das Unternehmen Betriebsausgaben und damit steuerlich nutzbar. Die Erträge in der Unterstützungskasse hingegen sind steuerfrei!
Die systembedingten Geldströme
Ein durchschnittlicher Mitarbeiter ist 35 Jahre alt und verzichtet auf brutto 100 € Lohn pro Monat; er wird mit 65 in Rente gehen.
Er verzichtet über die gesamte Laufzeit also auf brutto 36.000 €. Nach Abzug der geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast
verzichtet er (Stkl. III/0) tatsächlich netto nur auf 19.700 €.
Dafür erhält er eine Versorgungszusage, bei einem garantierten Zins von 4,5 %, zum 65. Lebensjahres in Höhe von monatlich 633 €, das entspricht einem Deckungskapital von 75.939 €.
Das hat im Wesentlichen drei Gründe:
- Der Mitarbeiter muss keine Kosten tragen (wie bei der Lebensversicherung), d.h. ein höherer Betrag kommt von Anfang an zur Kapitalanlage;
- Die Firma kann eine höhere Garantieverzinsung zusagen, da sie prozentual immer den gleichen Steuervorteil hat (20% der Zusage), gleichgültig wie hoch die Verzinsung ist;
- Der Kapitalertrag der Unterstützungskasse muss höher sein als bei einer Lebensversicherung, weil es nicht den Anlagebeschränkungen der Versicherer unterliegt und weil es deutlich niedrigere Kosten verursacht.
Jedes Versorgungswerk ist nur so gut wie die dahinter stehende Kapitalanlage. Bei allen Formen der betrieblichen Altersversorgung haftet das Unternehmen für die gegebene Zusage. Bei der Unterstützungskasse ist die Zusage durch den PSV aG (Pensionssicherungsverein) vor einer möglichen Insolvenz des Unternehmens geschützt.
Die Unterstützungskasse ist im Gegensatz zu Versicherungen in der Wahl ihrer Kapitalanlagen völlig frei und wird den Kriterien Sicherheit, Liquidierbarkeit, Rendite und steuerfreier Ausschüttung Rechnung tragen.
Alle Kapitalerträge der Unterstützungskasse sind steuerfrei, die Leistungen der Unterstützungskasse werden bei den Empfängern (nachgelagert) versteuert.
Sommerhilfswerk
Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner
aus Schwarzheide in den Themenbereichen
Auslagerung von Pensionszusagen, versicherungsfreie betriebliche Altersvorsorge und Edelmetalle.
Meine Idee, ich mache für Sie vieles möglich. Ihre Wünsche und Vorstellungen stehen dabei im Vordergrund und das seit vielen Jahren.
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