Der Kostenvergleich bei der betrieblichen Altersvorsorge und die erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Transparenz
Kostenvergleich in der betrieblicher Altersvorsorge zwischen Versicherungen und pauschaldotierter Unterstützungskasse
Versteckte oder dann doch lieber transparente Kosten?
Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, sei es durch versicherungsförmige Modelle wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond, oder durch versicherungsfreie Ansätze wie Direktzusage und pauschaldotierte Unterstützungskasse, weisen systematische Unterschiede auf, die einen Kostenvergleich zu einem nachgeordneten und sekundären Aspekt machen.
Trotz dieser systematischen Unterschiede wird in der Praxis oft nach den Kosten gefragt, und es wird versucht, einen Vergleich zwischen Lebensversicherung beziehungsweise Rentenversicherung und versicherungsfreier betrieblicher Altersvorsorge anzustellen. Dieser Vergleich hinkt jedoch meist oder gleicht eher einem Vergleich von Äpfeln und Birnen. Mehrere Faktoren tragen dazu bei:
1. Kostenaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In der betrieblichen Altersversorgung werden die Kosten versicherungsförmiger Systeme hauptsächlich dem Versicherungsvertrag belastet. Dies führt zu einer Reduzierung jeder Einzahlung und somit auch jeder Entgeltumwandlung seitens des Arbeitnehmers. Praktisch gesehen trägt der Arbeitnehmer diese Kosten und sie mindern sowohl seinen Vertrag als auch die zukünftigen Leistungen daraus. Dies ist auch der Grund, weshalb selbst führende Unternehmen in der Versicherungswirtschaft aufgrund gesunkener Zinsen die bisher selbstverständliche Beitragsgarantie aufgegeben haben. Beispielsweise garantieren sie bei Ablauf nun nur noch 80 % der eingezahlten Beiträge. Sogenannte Honorartarife mögen von Vermittlerprovisionen befreit sein, die separat abgerechnet werden, enthalten jedoch immer noch Kosten.
Im Gegensatz dazu werden bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen. Die monatlichen Arbeitgeberbeiträge oder auch die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer werden dadurch nicht reduziert und verzinsen sich von Anfang an. Die entstehenden Kosten gelten als Betriebsausgaben und steigern somit effektiv den Zinsertrag, den der Arbeitgeber mit diesen monatlichen Beträgen erwirtschaften sollte.
2. Umfang und Struktur der Kosten in der betrieblichen Altersversorgung
Die Kosten von Versicherungsverträgen gliedern sich grundsätzlich in vier Hauptkategorien:
- Abschluss- und Vertriebskosten
- laufende Verwaltungskosten
- Anlagekosten und Kosten der Fondsgesellschaften
- Stückkosten
Nicht eingerechnet sind die Kosten für die unerlässliche rechtliche Beratung in der bAV, die die Erstellung arbeitsrechtlich relevanter Dokumente wie Versorgungsordnung, Entgeltumwandlungsvereinbarung oder Pensionszusage für den Gesellschaftergeschäftsführer oder Vorstand umfasst, bis hin zu Dokumenten für den Insolvenzschutz. Einige Versicherungsgesellschaften stellen hierfür zwar kostenlose und unverbindliche Muster zur Verfügung. Falls der Arbeitgeber jedoch Haftungsrisiken minimieren und rechtlichen Rat einholen möchte, entstehen zusätzliche Kosten, die neben den im Produkt enthaltenen Kosten zu berücksichtigen sind.
Im Falle von Modellen wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse fallen hauptsächlich zwei Kostenblöcke an: Einrichtungshonorare und Verwaltungskosten. Die vom Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen festgelegte Anforderung an eine Rechtsberatung als direkte Auftragsannahme (inklusive der Erstellung individueller Dokumente wie Versorgungsordnung, Entgeltumwandlungsvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Verpfändungsvereinbarung, Pensionszusage usw.) ist in den Einrichtungshonoraren in der Regel ebenso enthalten wie die umfassende Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern bis zur Erstellung der Versorgungsdokumente. Die Verwaltungskosten beinhalten fixe Pro-Kopf-Kosten pro Jahr für die gesamte Verwaltung, ohne dass weitere Belastungen für den Arbeitgeber entstehen.
3. Die Höhe der Kosten für die betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Kosten variieren sowohl bei Lebensversicherungsgesellschaften als auch bei pauschaldotierten Unterstützungskassen je nach Anbieter erheblich.
Im Bereich der Abschlusskosten betrugen diese im Jahr 2018 bei den 10 analysierten Versicherungen laut einer procontra-Online-Darstellung zwischen 6,5 % und 12,94 %. Das Versicherungsmagazin gab 2020 folgende Kosten an: "Deutsche Versicherer benötigen im Schnitt 8,7 Prozent der verdienten Nettoprämien für die Verwaltung, Europa gesamt nur 5,8 Prozent. Die Abschluss- und Vertriebskosten übersteigen mit 17,5 Prozent ebenfalls den europäischen Mittelwert von 15,6."
Nach Aussage des Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen belaufen sich die Einrichtungsgebühren für derartige Versorgungswerke in der Regel auf 1 % bis 2 % des Versorgungsvolumens. Einige Anbieter erheben auch fixe Pro-Kopf-Einrichtungskosten. Die Abrechnung erfolgt jeweils nur für eingerichtete Verträge. Verwaltungskosten variieren je nach Anbieter und Unternehmensgröße und bewegen sich zwischen 30,00 € für sehr große Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitern und 300,00 € pro Jahr je Arbeitnehmer. Dies gilt auch bei mehreren Zusagen, beispielsweise bei der üblichen Trennung von arbeitgeberfinanziertem Zuschuss und Entgeltumwandlung. Die Komplexität eines Versorgungswerks beeinflusst ebenso die Verwaltungskosten wie die unterschiedlichen Leistungsspektren und Betreuungsintensitäten.
Kosten der Kapitalanlage fallen weg, sofern die Liquidität zur Innenfinanzierung und Entschuldung genutzt wird. Stückkosten pro Zusage oder Vertrag sind eher unüblich.
4. Klarheit über die Kosten
Natürlich bestehen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Transparenz. Kosten, die offen als Honorare ausgewiesen werden, sind in der Regel klar und verständlich beschrieben. Im Gegensatz dazu sind in Produkte eingerechnete Kosten oft schwer nachvollziehbar und daher für viele Menschen weniger transparent.
Resümee zu den Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Kosten spielen kaum eine entscheidende Rolle bei der Wahl des einen oder anderen Durchführungswegs. Die Vielfalt der Durchführungswege erfordert individuelle Zielsetzungen und Rahmenbedingungen für eine fundierte Entscheidung. Ausschlaggebende Gründe für versicherungsfreie Systeme sind beispielsweise der Wunsch nach Liquidität, die Möglichkeit individueller Gestaltungen ohne Produktvorgaben, teilweise freie Kapitalanlage und effiziente Leistungen für die Arbeitnehmer.
Als betriebswirtschaftlich sinnvolle Orientierung für die Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung der Kosten hat der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen die Forderung nach der Darstellung und Berechnung eines Break-Even-Zinses erhoben. Dieser Zins gibt an, welcher Zinssatz erreicht werden muss, damit das Modell für das Unternehmen kostendeckend ist. Eine grobe Berechnung kann jeder mit unserem bAV-Rechner für einfache Modelle selbst durchführen, wobei Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss variiert werden können.
Die Auswahl des Versicherers und Anbieters ist ebenfalls von großer Bedeutung und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Nähere Informationen dazu finden Sie in meinem Rechtstipp "Anbieter prüfen".
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen und einen Vergleich der möglichen Durchführungswege für Ihr Versorgungswerk durchzuführen.