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Durch die pauschaldotierte Unterstützungskasse zum eigenen Unternehmens-Versorgungswerk

Jeder Mitarbeiter bringt Ihrem Unternehmen enorme Liquidität!

Durch die pauschaldotierte Unterstützungskasse zum eigenen Unternehmens-Versorgungswerk

Liquiditätsgewinne und Aufbau von enormen Finanzreserven / Bilanzsteuerungsinstrument und dadurch Steueroptimierung

Innerhalb der fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stellt die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) eine besonders effektive und in verschiedener Hinsicht außerordentlich beliebte Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen Versorgung für die Beschäftigten eines Unternehmens dar. Zugleich ergeben sich durch die Nutzung des Instrumentes der pauschaldotierten Unterstützungskasse auch für den Arbeitgeber enorme Vorteile.

Eines der gefragtesten bAV-Instrumente, wenn man es kennt

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse gilt als eines der gefragtesten bAV-Instrumente. Dies kann kaum verwundern, denn mit ihr kommen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den Genuss von Vorzügen, die andere Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge so nicht bieten. Viele Vorteile bietet der Weg der pauschaldotierten Unterstützungskasse. So werden Bestandteile des Gehalts in eine Art "Darlehen" umgewandelt, welches dem Arbeitgeber für die Zeit bis zur Inanspruchnahme (dem späteren Renteneintritt) gewährt wird. Da die meisten Arbeitgeber zu den Ansparbeträgen der Beschäftigten einen finanziellen Zuschuss gewähren, erhöht sich die Gesamtsumme der Rücklage.

Ein wichtiger Pluspunkt dabei: Im Gegensatz zu anderen Anlageformen (wie beispielsweise einer Lebens- oder Rentenversicherung) wird das angesparte Kapital nicht Dritten überlassen, sondern verbleibt vollständig im jeweiligen Unternehmen! Außerdem werden die angesparten Beträge ab dem ersten Euro und sofort mit dem Beginn der Rücklage verzinst. Neben der Tatsache, dass die Beschäftigten auf diese Weise an der Firma beteiligt werden, eröffnen sich auch für das Unternehmen selbst weitreichende Chancen.

Weitreichende Chancen für die Finanzstrategie im Unternehmen

Die Besonderheit der pauschaldotierte Unterstützungskasse macht es möglich, dass Einlagen in Form von Darlehen an das beteiligte Trägerunternehmen (also den Arbeitgeber) ausgereicht werden können und dann unmittelbar als liquide Mittel zur Verfügung stehen. Derartige - zulässige und oft auch sehr sinnvolle - Transaktionen kommen dem Betrieb und letztlich auch den hier beschäftigten Arbeitern und Angestellten zugute. Da die Liquidität und somit auch die Solvenz verbessert wird, ergeben sich hervorragende Möglichkeiten für eine zukunftsorientierte Finanzstrategie.

Neben all dem überzeugt die pauschaldotierte Unterstützungskasse als Instrument der betrieblichen Altersvorsoge auch durch die Gelegenheit einer freien und unabhängigen Anlage der in der Unterstützungskasse aufgelaufenen Gelder. Auf diese Weise können meist erheblich bessere Renditen erzielt werden, als dies bei der Anlage in reinen Versicherungsprodukten der Fall wäre. Außerdem sind eine weitgehend flexible Zahlung der Dotierungen und sogar eine Aussetzung und spätere Wiederaufnahme der Dotierungen denkbar. Auch das ist ein attraktiver Vorzug der pauschaldotierten Unterstützungskasse, vergleicht man diese mit den anderen vier zur Verfügung stehenden Durchführungswegen für die betriebliche Altersvorsorge.

Ungeahnte Möglichkeiten

Über die bereits erwähnten Vorteile gegenüber anderen Wegen der betrieblichen Altersvorsorge hinaus kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse sogar der Versorgung der Unternehmer bzw. der Firmengesellschafter und deren Angehöriger dienen. Möglich wird dies im Fall des Ausscheidens von Mitarbeitern, deren Anwartschaft aufgrund einer nicht ausreichend langen Betriebszugehörigkeit verfallen ist. Die Übertragung frei gewordenen Vermögens kann dann innerhalb der Unterstützungskasse an das eigene Unternehmen erfolgen. Ungeachtet der vorgenannten Pluspunkte, die eine pauschaldotierte Unterstützungskasse allen Beteiligten eröffnet, sind sich gerade kleine und mittlere Unternehmer oft noch unsicher, ob dieses Instrument zur betrieblichen Altersvorsoge für ihre Firma passt.

Warum pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK)? - Nutzen und Möglichkeiten

Nutzen der pauschaldotierten Unterstützungskasse

  • Innenfinanzierungseffekte durch die eigene „Hausbank“
  • Fluktuationsgewinne
  • „Übertragung“ von AG-Zusagen ausgeschiedener auf neue Mitarbeiter
  • Gesetzlicher Anspruch der Wertgleichheit ist von Beginn an gegeben
  • Echte Unternehmer (Personengesellschaften) können hier „indirekt“ die bAV nutzen

Möglichkeiten der pauschaldotierten Unterstützungskasse

  • Parallele Nutzung zu bestehenden Durchführungswegen (i.d.R. § 3 Nr. 63 EStG)
  • Geringer Verwaltungsaufwand und hohe Transparenz
  • Das Unternehmen entscheidet über die Geldanlage
  • Flexible Dotierungen und Gestaltung
  • Freie Handelsvertreter können begünstigt werden

1. Mögliche Trägerunternehmen

Personengesellschaft (z.B. Einzelfirma, GmbH & Co. KG und OHG)

Der Inhaber kann normalerweise keine steuerlich abzugsfähige betriebliche Altersversorgung (bAV) über sein Unternehmen aufbauen. Bei der pdUK stehen dem Inhaber jedoch das freie, überschüssige Kassenvermögen (z.B. durch Fluktuations- und Anlagegewinne) für die eigene Altersversorgung zur Verfügung.

Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH und AG)
Der GGF/Vorstand kann sich eine Pensionszusage über die pdUK erteilen und die Vorteile der pdUK nutzen:

  • keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz
  • Überführung von Pensionsrückstellungen in der Leistungsphase (Auslagerung)
  • interessante Pensionsgestaltungen
  • kein Bilanzsprungrisiko bei der Auflösung (Wegfall der Pension)

2.a. Die Zusage - Finanzierung

A. Gehaltsumwandlung durch Arbeitnehmer (AN)

Die Zusage kann allein durch die Gehaltsumwandlung des AN dargestellt werden. Es ist kein Zusatzaufwand des Arbeitgebers (AG) notwendig. Der umgewandelte Betrag kann komplett im Unternehmen verbleiben und fließt nicht ab (z.B. an eine Versicherungsgesellschaft). Zusätzlich verbleiben beim AG die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

B. Zusage teilweise durch Arbeitgeber (AG) finanziert

Der AG kann freiwillig einen variablen Prozentsatz auf die vom AN umgewandelten Beträge hinzu geben. In der Regel sind dies 20 %. Das entspricht der Ersparnis des AG-Anteils zur Sozialversicherung (SV).

Der AG kann aber auch 50% – 100% zuschießen, um z.B. die Mitarbeiterbindung zu fördern. Der AG-Anteil fließt auch hier nicht vom Unternehmen ab. Zudem erzielt der AG hierbei Sozialversicherungsersparnisse.
Ein gesetzlicher Anspruch auf die AG-finanzierten Teile der Zusage entsteht erst 5 Jahre nach Zusage.
Verlässt der AN das Unternehmen früher, so verbleibt dieser Anteil beim AG.

C. Vollständig vom AG finanziert

Gleiche Vorteile wie B

2.b. Zusage – Kapital oder Rente

Kapitalzusage (mit Renten-Option)

Es kann auf Basis der umgewandelten Beiträge eine Kapitalzusage erteilt werden (Beitragsorientierte Leistungszusage BOLZ). Hierbei sagt das Unternehmen eine Kapitalabfindung (z.B. zum 67. Lebensjahr) zu, die sich an Hand der umgewandelten Beiträge zusätzlich einer Garantieverzinsung (z.B. 2,5% - 3%) errechnet. Die Kapitalzusage kann aber auch bereits ab dem 62. Lebensjahr in Teilen oder im Ganzen erfolgen (dann natürlich mit Abschlägen). Somit kann evtl. ein früherer Rentenbeginn für den AN erfolgen.

Rentenzusage (mit Option der Kapitalabfindung)

Es kann auf Basis der umgewandelten Beiträge und des sich daraus ergebenen Kapitals eine Rentenzusage erteilt werden.

3. Kreis der Begünstigten

Leistungsempfänger sind Arbeitnehmer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH).

Begünstigt können aber auch AN-ähnliche Personen werden, wie z.B. freie Handelsvertreter, wenn diese überwiegend für das Unternehmen tätig sind.

Indirekt begünstigt werden können auch Unternehmer, also Inhaber von Personengesellschaften. Dieser Personenkreis besitzt keinen Arbeitnehmerstatus und kann Dotierungen zur bAV steuerlich nicht ansetzen. Durch die pdUK kann hier indirekt eine Unternehmerversorgung aufgebaut werden. Zu diesen

Begünstigten zählen auch: Freie Berufe (Notare, Anwälte, Steuerberater, Ärzte), Inhaber/Geschäftsführer in der GmbH & Co. KG, Zugehörige zum Geschäftsbetrieb, Profisportler

4.a. Zuwendung (Dotierung) Kapitalzusage

Kapitalzusage (in der Anwartschaft)
Es können steuerlich abzugsfähig jährlich maximal 2,5% des zugesagten Versorgungskapitals an die pdUK dotiert werden. Die Obergrenze stellt das zulässige Kassenvermögen (20% der Kapitalzusage) dar.

Beispiel: Kapitalzusage 60.000 € mit 67 x 2,5% Rechnungszins = 1.500 € jährliche steuerlich abzugsfähige Dotierungsmöglichkeit für 8 Jahre. Durch Zinsgewinne verringert sich die Dotierungszeit.

Darlehensmodell
Die pdUK vergibt ein Darlehen an das Unternehmen. Den Zinssatz definiert das Unternehmen. Diese Zinsaufwendungen können über die Dotierungsmöglichkeiten hinaus steuerlich geltend gemacht werden und erhöhen das Kassenvermögen der pdUK „Hausbank“. Der steuerlich abzugsfähige Dotierungsrahmen erhöht sich somit indirekt.

Kapitalzusage (Leistungszeitpunkt)
Ist eine Kapitalzusage fällig und der Anlagewert hat die Höhe der Kapitalzusage noch nicht erreicht, ist der noch zu erbringende Restbetrag sofort steuerlich abzugsfähig.

4.b. Zuwendung (Dotierung) Rentenzusage

Rentenzusage (in der Anwartschaft)
Es können steuerlich abzugsfähig jährlich maximal 25% des zugesagten Versorgungskapitals an die pdUK dotiert werden. Die Obergrenze stellt das zulässige Kassenvermögen (200% der Jahresrente) dar.

Beispiel: Rentenzusage 6.000 € x 25 % = 1.500 € jährliche steuerlich abzugsfähige Dotierungsmöglichkeit für 8 Jahre. Durch Zinszahlungen verringert sich die Dotierungszeit.

Darlehensmodell
Auswirkung wie bei der Kapitalzusage 4.a.

Rentenzusage (Leistungsphase)
Es kann zusätzlich das Deckungskapital nach Anlage 1 des §4 d EStG steuerlich wirksam dotiert werden.

Allgemein
Die hier aufgeführten Dotierungsmöglichkeiten können steuerlich wirksam erbracht werden. Sie müssen es aber nicht. So kann beispielsweise in einem Verlustjahr des Unternehmens die Dotierung ganz oder teilweise ausgesetzt werden. Es verlängert sich dann die mögliche Dotierungszeit. Ausgesetzte Beträge können aber nicht zusätzlich zu den Höchstbeträgen eines Jahres erbracht werden.

5. Rückfluss der Dotierung als Darlehen

Die Dotierung des Trägerunternehmens an die pdUK kann in voller Höhe an das Trägerunternehmen als Darlehen zurückfließen. Somit entsteht kein Liquiditätsabfluss im Unternehmen. Es entsteht hier sogar ein Liquiditätsgewinn in Höhe der Steuervorteile, da die Dotierungen Betriebsausgaben sind, aber das Darlehen keine Betriebseinnahmen darstellt.

Auf das Darlehen sind Zinsen zu entrichten (4% - 12% p.a.), die wiederum voll steuerlich abzugsfähig sind. Je höher die Zinsen, desto besser für das Unternehmen. Diese Zinsen müssen marktgerecht sein. Da es sich hierbei um ein ungesichertes Darlehen handelt, werden von den Finanzbehörden auch höhere Zinsen anerkannt. Die Zinsen sind steuerlich abzugsfähig und erhöhen in der pdUK steuerfrei das Kassenvermögen „des Unternehmens“.

Die Zinszahlungen sind somit nicht verloren, wie dies bei einem Bankkredit der Fall wäre.

Beim Überschreiten der Höchstgrenzen des zulässigen Kassenvermögens entsteht in der pdUK eine partielle Steuerpflicht. Diese entsteht aber erst, wenn die pdUK –Gruppenkasse- insgesamt überdotiert ist.

7. Leistung an die Begünstigten (Arbeitnehmer und freie Handelsvertreter)

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse erbringt die vom Trägerunternehmen zugesagten Versorgungsleistungen. Für den Begünstigten handelt es sich hierbei um Einkünfte gemäß §19 EstG. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse übernimmt die Auszahlungen und auf Wunsch die Lohnbuchhaltung. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse erbringt die Leistungen aus dem vorhandenen Kassenvermögen. Das Trägerunternehmen muss dafür Sorge tragen, dass das Kassenvermögen für das Leistungsaufkommen ausreicht.

Ist ein überschüssiges Kassenvermögen vorhanden, das nicht für die Leistungserbringung erforderlich ist (z.B. durch Fluktuation oder unvorhersehbare Anlageerträge), kann dieses Kassenvermögen an das Trägerunternehmen zurücküberwiesen werden (Betriebseinnahmen) oder es wird für eine Unternehmerrente oder Aufstockung der Pension bei GGFs verwendet.

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Unterstüzungskasse.

6. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse als „Hausbank“

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse wird auch „Hausbank, Unternehmensbank“ oder „eigene Bank des Trägerunternehmens“ genannt, da die pdUK in der Anlage ihrer Gelder völlig frei ist und die Gelder i.d.R. nach Vorgaben des Trägerunternehmens angelegt werden. Die Möglichkeiten sind so vielfältig, sodass hier nur beispielhaft Möglichkeiten aufgezeigt werden.

Darlehensgewährung an das Trägerunternehmen

Das Trägerunternehmen erhält von der pdUK alle oder einen Teil der Dotierungsgelder wieder als Darlehen zurück. Das Unternehmen ist nun frei in der Entscheidung wie es die Gelder verwendet. Es können damit hochverzinste Darlehen bei der Bank abgelöst werden (z.B. Giroüberziehungen) oder es können Anlagegüter (z.B. Maschinen) erworben werden. Das Unternehmen kann die Gelder aber auch völlig frei anlegen, z.B. in Immobilien, Aktien, Gold oder andere rentierliche Assets. Es können auch Darlehen an Tochtergesellschaften vergeben werden (z.B. Startfinanzierung für eine Neugründung). Es muss hierbei keine Bank eingeschalten werden.
Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass auch Leistungen an die AN zu erbringen sind, die die pdUK aus dem Kassenvermögen bestreiten muss. Es ist daher immer ratsam, Kapitalanlagen zu tätigen, die es ermöglichen, die Leistungsverpflichtungen zu erbringen. Die Darlehen von der pdUK sind in der Bilanz des Trägerunternehmens zu passivieren. Wenn dies nicht mehr zum Teil oder im Ganzen erwünscht wird, können die Darlehen auch an die UK zurückgeführt werden. Die Kapitalanlage wird dann in der pdUK, bilanzneutral beim Trägerunternehmen, nach individueller Vorgabe weitergeführt. Oft ist es auch sinnvoll, einen Teil der Gelder aus der UK zu entnehmen und einen Teil dort stehen zu lassen. Wie bereits erwähnt, sind die Möglichkeiten hier sehr vielseitig.

Sommerhilfswerk

Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner
aus Schwarzheide in den Themenbereichen
Auslagerung von Pensionszusagen, versicherungsfreie betriebliche Altersvorsorge und Edelmetalle.

Meine Idee, ich mache für Sie vieles möglich. Ihre Wünsche und Vorstellungen stehen dabei im Vordergrund und das seit vielen Jahren.

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